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Ebay basics / Ebay allgemein

Wie kaufe & verkaufe ich mit Erfolg? * Newbiefragen * Allgemeines zu Ebay


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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #1  
Alt 04.06.2006, 11:12
flawless flawless ist offline
User
 
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 30
Standard Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben?

Ich muss mal wieder eine total dämliche Frage hier stellen

Erschreckt es den Käufer wenn ich bei meinen Auktionen die Preisempfehlung des Herstellers, oder den aktuellen Warenwert mit angebe ?
Könnte ja sein das sich der Verkäufer betrogen fühlt.....
Es könnte aber auch sein das das meinen Gewinn deutlich runterziehen könnte weil die leute dann nicht ganz nah an den richigen VK gehen würden beim bieten....


[Edit by Admin: Bitte aussagefähige Titel verwenden. Titel geändert von "Wert angeben?"]
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #2  
Alt 04.06.2006, 15:04
superlurchi superlurchi ist offline
User
 
Registriert seit: 31.12.2003
Beiträge: 783
Standard RE: Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben?

Kommt drauf an, was Du erwartest. Vielleicht mal testen. Kommen die Gebote nahe an die UVP ran, weglassen, sind sie deutlich davon entfernt, mit reinschreiben.
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #3  
Alt 04.06.2006, 15:24
mibo mibo ist offline
User
 
Registriert seit: 04.05.2006
Beiträge: 61
Standard

Bloß nicht UVP oder eine andere Abkürzung verwenden.
Könnte sein dass Du sonst eine Abmahnung bekommst.
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #4  
Alt 05.06.2006, 13:14
quirixt600 quirixt600 ist offline
User
 
Registriert seit: 09.11.2002
Beiträge: 305
Standard

Solange es bei ebay noch Leute gibt, die für einen GEBRAUCHTEN Sportauspuff z. Bsp. DEUTLICH mehr bezahlen, als ein NEUER kostet, würde ich das mit der UVP lassen ...

Viele Grüße, quirixt600
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #5  
Alt 05.06.2006, 17:37
biguhu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Bloß nicht UVP oder eine andere Abkürzung verwenden.
Könnte sein dass Du sonst eine Abmahnung bekommst.
Darf ich nachfragen wie du auf diesen Unsinn kommst? ?(
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #6  
Alt 05.06.2006, 20:05
mmmichael mmmichael ist offline
User
 
Registriert seit: 28.01.2006
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Original von biguhu
Zitat:
Bloß nicht UVP oder eine andere Abkürzung verwenden.
Könnte sein dass Du sonst eine Abmahnung bekommst.
Darf ich nachfragen wie du auf diesen Unsinn kommst? ?(
Hi,

das ist kein Unsinn, sondern ein extrem heisser Tipp!
Man darf mit einer UVP nur unter bestimmten Bedingungen werben, sonst verstösst man gegen das UWG!

Wie die Auflage (zumindest im gewerblichen Verkauf) sind, weiss ich leider nicht so genau.

Gruß
Michael
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #7  
Alt 05.06.2006, 20:15
biguhu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@Michael

Dann war der Einwurf von mibo aber arg mißverstädlich. Ich habe es so verstanden, daß er davor warnt, Abkürzungen zu verwenden. Er schreibt ja von UVP und anderen Abkürzungen. Da es keine anderen Abkürzung für unverbindliche Preisempfehlung gibt, habe ich es wohl falsch interpretiert. Sollte es so gemeint sein, wie du schreibt, nehme ich den "Unsinn" selbstverständlich zurück!
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #8  
Alt 05.06.2006, 22:41
Bandit Bandit ist offline
User
 
Registriert seit: 04.06.2003
Beiträge: 138
Standard

Das mit den Abkürzungen ist tatsächlich kritisch! Wenn eine Abkürzung verwendet wird sollte sie mit Sternchen versehen, und in der Artikelbeschreibung ausgeschrieben werden. Manche Anwälte halten den Verbraucher für zu blöde eine Abkürzung zuordnen zu können und wollen ihn daher vor den Verkäufern schützen. Der zweite Abmahngrund ist eher gerechtfertigt, nämlich wenn als UVP z.B. ein "Mondpreis" angegeben wird.
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #9  
Alt 05.06.2006, 23:06
biguhu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@Bandit

Nun laß mal die Kirche im Dorf. Hast du schon mal dein Auto verkauft?

AU, TÜV, ABS, ESP, ESD, PS etc. etc.

Oder schon mal OVP bei ebay gesucht: z.Z. (Abkürzung ) 1102376 Treffer in Beschreibung und Überschrift.

Alle abmahnbar, oder wie?
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  Sollte ich bei meinen Verkäufen die UVP oder den Warenwert mit angeben? Beitrag #10  
Alt 05.06.2006, 23:10
mibo mibo ist offline
User
 
Registriert seit: 04.05.2006
Beiträge: 61
Standard

Ich meinte andere Abkürzungen die auf die Preisempfehlung hinweisen wie UVP, unverb. Preisempf., empf. VK.
Nachzulesen hier.
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