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Juristisches & Urteilsdatenbank Sammlung von Urteilen und Anmerkungen zum Thema Ebay. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #1
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Hallo
Recht ist eine komplizierte Sache und für mich hat sich mal wieder ein Problem aufgeworfen. Wie ist das eigentlich wenn mir der Postbote ein Paket liefert, dessen Empfänger ich nicht bin. In diesem Fall unterschreibe ich ja den Erhalt einer Lieferung. Wie ist das mit der Haftung. Ein Kumpel von mir hat ein Paket nicht erhalten und meint, ihm stünde jetzt der Schadenersatz von ca 500 Euro, mit denen Pakete pauschal versichert sind, zu. Er will erfahren haben, daß die Sendung in der Straße abgegeben wurde und auch mir ist das schon passiert, daß ich eine Sendung von einem mir völlig unbekannten Menschen aus dem Nachbarhaus erhielt. Ich bin der Meinung, die Transportfirmen können sich rechtlich damit rausreden, daß sie den Empfang quittieren lassen und das diese Person bei Verlust haftbar gemacht werden kann. Ich denke auch von so einem Urteil gehört zu haben, wo eine Nachbarin eine Sendung im guten Glauben annahm und nachher die Kosten für die gelieferte Ware tragen sollte, weil sich der wirkliche Empfänger weigerte die Ware abzunehmen. Ciao Wolfgang |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #2
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In der AGB der Deutschen Post AG bzw. DHL war bzw. ist geregelt, dass ein Paket auch bei einem " Ersatzempfänger ", sprich Nachbar oder einer sonstigen Person abgegeben werden darf.
Somit dürfte das Paket eigentlich, gemäß AGB, zunächst mal ordnungsgemäß ( aus Sicht der Post bzw. DHL ) abgeliefert worden sein. Nun muß man halt wissen, wer der Absender war; Privatperson oder gewerblicher Versender. Bei einer Privatperson dürfte der Kumpel schlechte Karten haben. Da müßte er sich schon mit der Person auseinander setzen, welche das Paket angenommen hat. Der Absender ist aus der Haftung entlassen, sobald er das Paket bei der Post aufgibt. War der Absender ein gewerblicher Händler, müßte dieser nochmal liefern, da die Sendung definitiv nicht dem Empfänger übergeben wurde, sondern einer Dritten Person. Der gewerbliche Versender müßte sich dann zivilrechtlich an die Person halten, welche das Paket angenommen hat, aber nicht weitergegeben hat, sprich unterschlagen hat ( ich unterstelle dieser Person nun mal, dass diese vom Zusteller gefragt wurde, ob sie das Paket für XY entgegen nimmt und an XY weiterleitet ) Die Pakte sind bis max 500 Euro versichert. Das bedeutet aber nicht, dass da automatisch immer 500 Euro, bei Verlust, ersetzt werden, sondern es wird nur der tatsächliche Wert der Sendung ersetzt, bis max. 500 Euro. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #3
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Zitat:
wir als dpd kunden akzeptieren KEINE andere zustellung. unterschreiben muss der empfänger persönlich. sollte es doch einmal anders sein haftet der fahrer laut dpd persönlich. da es ihm NICHT erlaubt ist pakete irgendwo anzugeben... alles andere macht einen versicherten versand auch sinnlos. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #4
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Zitat:
Ob das DPD auch in seiner AGB hat, weiß ich nicht. Da müsste man mal nachschauen. Verlangt man von der Deutschen Post AG bzw. DHL eine persönliche Zustellung, muß man, gegen Aufpreis, den Zusatz " Eigenhändig " wählen. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #5
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Zitat:
# Leistungsumfang Die Leistung umfasst 1. die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen; 2. bei Nichtantreffen einen zweiten und falls notwendig einen dritten Zustellver-such; 3. die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung; 4. die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber. 1. Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressenmängeln, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf DPD das Paket zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Ver-läuft die Prüfung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, vorher vernichtet werden. 2. Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkom-men/Montrealer Übereinkommen werden nicht berücksichtigt. Somit darf der DPD Zusteller ein Paket auch an einem Nachbarn oder einer sonstigen Person zustellen, solange der Fahrer der Meinung ist, der Person XY trauen zu können. Da es bei einer gewöhnlichen Zustellung keine gesetzl. Ausweispflicht bzw. Vollmachtpflich des Empfängers bzw. Ersatzempfängers gibt, kann ein Zusteller das Paket auch beispielsweise bei einem Nachbarn abgeben. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, das neben der Post bzw. DHL auch DPD und GLS und sogar die privaten Hermes Zusteller, Sendungen, welche an mich adressiert waren, schon bei den Nachbarn abgegeben haben. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #6
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Zitat:
Die Zustelladresse definiert sich nach meinem Verständnis durch Straße, Hausnummer und Empfängername. Demnach würde ich diesen Passus so deuten, dass der Zusteller die Sendung bei jedem abgeben darf, der sich in den Räumen des Empfängers befindet, sofern nicht begründete Zweifel bestehen. Zitat:
Zitat:
Claudia |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #7
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@Claudia
Dies ist ein leidiges, bereits seit Jahren bekanntes Problem. Selbst im CT Magazin wurde schon mehrfach darüber berichtet. Es wurden auch schon mehrfach, in der Presse, von Fällen berichtet, welche vor Gericht gelandet waren. In den meisten Fällen haben die Paketdienste die Prozesse gewonnen. Wenn ich mich noch richtig erinnere, habe ich, vor etwas längere Zeit, diesbezüglich auch mal einen Link zu einem Bericht gepostet. Aber um ganz Sicher zu gehen, habe ich eine Mail an DPD geschickt und um Aufklärung gebeten. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich diese hier veröffentlichen. Dann wissen wir es ganz genau. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #8
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Zitat:
DHL hat den Ersatzempfänger bzw. Nachbar auch noch in seiner AGB. Hier mal ein Auszug ( Stand 10/2005 ): (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express- Sendungen mit dem Service „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind 1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt. (4) DHL hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 2 und 3 nicht erfolgt ist, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, an dem die Ablieferung versucht wurde, zur Abholung bereit. Dies gilt auch, wenn DHL eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unverhältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist. |
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #9
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Zitat:
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Welche Haftung bei Sendungsannahme !? Beitrag #10
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Zitat:
Hier kann ich aus der Praxis meiner Zeit in Köln sagen, dass DPD die "Zustelladresse" als Ort+Straße definiert, das war in meinem Fall "Köln, Zülpicher Strasse" (Länge ca. 10 Km, etwa 500 Hausnummern), wo versucht wurde, mir Pakete für "Nachbarn" unterzuschieben, die teilweise 5 oder 10 Hausnummern weiter weg gewohnt haben, während ich meine Pakete nicht selten bei dem umliegenden Geschäften abholen mußte. Offensichtlich ist es bei DPD durchaus üblich, dass der letzte Kunde in einem Zustellbezirk alle übriggebliebenen Sendungen anzunehmen hat. |
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