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Juristisches & Urteilsdatenbank

Sammlung von Urteilen und Anmerkungen zum Thema Ebay.


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  Kann ich Rückabwickeln?!? Beitrag #1  
Alt 02.04.2004, 12:32
aufraerumaktion aufraerumaktion ist offline
User
 
Registriert seit: 11.11.2003
Beiträge: 21
Standard Kann ich Rückabwickeln?!?

Mir geht es um die Auktion 3079717044 ich habe 3 alte gebrauchte VCR´s versteigert.
Habe eindeutig darauf hingewiesen, dass einer davon Probleme machte.
Jetzt geht er wohl garnicht mehr....
Und mein Kunde beruft sich auf´s EU Recht, das hier meines erachtens garnicht greift.
Nun will er 11€ zurückhaben ich wäre bereit 5€ zu geben. Prompt gibt´s ne Drohung vom Rechtsverdreher.....

Ich würde am liebsten alles rückgängig machen um weiterm Ärger aus dem Weg zu gehen :wall:

Meine Frage:

- greift hier das EU Recht?!?
- kann ich darauf bestehen
- muß ich Ihm die Versandkosten zurückerstatten
- ich wäre bereit die Ebay und Rückversandkosten zu übernehmen

Von mir aus könnt Ihr Ihn auch zu diesem Thema einladen
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  Kann ich Rückabwickeln?!? Beitrag #2  
Alt 02.04.2004, 14:49
susisorglos susisorglos ist offline
User
 
Registriert seit: 17.02.2003
Alter: 40
Beiträge: 565
Standard

Hier ist erstmal der Link zur Auktion .

Verbessert mich wenn ich was falsches schreibe:
Du hast doch die Gewährleistung als Privatverkäufer gar nicht in der Auktion ausgeschlossen.
Dass nun ausgerechnet der Videorecorder seinen Geist aufgegeben hat der am wenigsten Wert (?) ist ist natürlich dumm!

Ich würde die gesamte Auktion rückabwickeln, dem Käufer sein Geld zurück überweisen (inkl. Versandkosten) oder aber auf sein Angebot eingehen wenn ich denken würde, dass die anderen beiden nicht mehr als 24,-€ bringen würden!

Mir ist es aber auch schon passiert, dass ich die Ware zurücknehmen wollte und der Käufer mir dann doch entgegenkam weil er die Ware behalten wollte.

Aber gut gerechnet hast du mehr Umstände und Kosten wenn alle Recorder wieder zurücknehmen würdest!

Gruß
Susan
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  Kann ich Rückabwickeln?!? Beitrag #3  
Alt 02.04.2004, 15:25
RealChris RealChris ist offline
User
 
Registriert seit: 10.05.2003
Beiträge: 130
Standard

Hallo,

da du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, musst du dich jetzt auch um den Schaden kümmern. Da es die einfachste und wahrscheinlich kostengünstigste Lösung für beide ist würde ich ihm die geforderten 11 Euro überweisen. Dann ist er zufrieden, du hast deine Ruhe und schliesst beim nächsten Mal dann eben die Gewährleistung aus.
Alles andere verursacht nur Mehrkosten ...

Gruß,
Christoph
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  Kann ich Rückabwickeln?!? Beitrag #4  
Alt 02.04.2004, 18:43
pleskau11 pleskau11 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2003
Beiträge: 2.836
Standard RE: Kann ich Rückabwickeln?!?

Zitat:
Original von aufraerumaktion
Habe eindeutig darauf hingewiesen, dass einer davon Probleme machte.
Eine eindeutige Angabe eines Mangels sieht anders aus. Wenn er total defekt ist, ist das mit der Angabe bestimmt nicht abgedeckt.

Zitat:
Original von aufraerumaktion
Jetzt geht er wohl garnicht mehr....
Und mein Kunde beruft sich auf´s EU Recht, das hier meines erachtens garnicht greift.
Er nennt es vielleicht EU-Recht, gemeint ist sicher die Gewährleistung (von mir aus auch Sachmängelhaftung). Und die ist nicht ausgeschlossen. Also kann er sich auch darauf berufen.

Zitat:
Original von aufraerumaktion
Nun will er 11€ zurückhaben ich wäre bereit 5€ zu geben. Prompt gibt´s ne Drohung vom Rechtsverdreher.....
Sei froh, dass er nicht ein funktionsfähiges Gerät oder die Reparatur von Dir verlangt. Nacherfüllung hat Vorrang vor Wandlung oder Minderung. Dagegen könntest Du Dich aber in diesem konkreten Fall mit Hinweis auf § 439 (3) BGB wegen unverhältnismäßigen Aufwands wehren.

Zitat:
Original von aufraerumaktion
Ich würde am liebsten alles rückgängig machen um weiterm Ärger aus dem Weg zu gehen
Is nicht. Die Wahl zwischen Wandlung und Minderung steht ausschließlich dem Käufer zu. In diesem Fall kann man wohl problemlos von einer 100%igen Wertminderung für das defekte Gerät ausgehen. Wertunterschiede zwischen den Geräten würde ich bei so großer Preisdifferenz zum Neupreis und vermutlich nicht gefestigtem Gebrauchtmarkt nicht ansetzen. Damit ist eine Minderung von 33% unangreifbar. Möglicherweise kannst Du die Rückgabe des defekten Geräts verlangen (selbst da wäre ich nicht ganz sicher), aber nur auf Deine Kosten.

Zahl ihm die 11 Euro, anders kommst Du da nicht raus. Er ist nun mal im Recht. Ich versteh auch nicht, warum Du da eine Diskussion um ganze 6 Euro angefangen hast.
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  Kann ich Rückabwickeln?!? Beitrag #5  
Alt 03.04.2004, 09:40
aufraerumaktion aufraerumaktion ist offline
User
 
Registriert seit: 11.11.2003
Beiträge: 21
Standard

mir ging´s um´s Prinzip.....
Aber ab jetzt werde ich wohl auch unter jeder meiner Auktionen diesen netten Satz mit Ausschluß stehen haben. :wall:
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