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Versandforum Deutsche Post AG, DPD, GLS? Forum für Fragen rund um den Versand und Versender. |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #1
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Sorry, falls das das falsche Unterforum ist, aber ich wusste nicht recht wohin damit. Und zwar geht es um folgendes:
Ich habe bei ebay am Sonntag ein Shirt ersteigert und die Verkäuferin hat es gestern abgeschickt (via Warensendung). Heute Mittag kam nun meine Mitbewohnerin nach Hause und brachte die Post mit. Darunter befand sich ein extrem zerschlissener Luftpolsterumschlag, von o.g. Verkäufer. Shirt war natürlich nicht dabei. Super! Es scheint, als hätte jemand anderes Interesse daran gefunden. Normalerweise klingelt die Postfrau bei uns bei jedem kleinen Fitzelchen aber diesmal hat sie den Umschlag ja solange bearbeitet, gequetscht und gedrückt bis er in den Briefkasten so halbwegs reinpasste. Natürlich hing die Hälfte dann noch raus, so daß, falls der umschlag zu dem Zeitpunkt noch i.O. gewesen wäre, jeder hätte vorbeigehen können, den Umschlag aufreißen können und sich das Shirt rausnehmen können. Auf jeden Fall finde ich so etwas extrem asozial (wobei das in der Gegend wo ich wohne ja nicht unbedingt verwunderlich ist)!! Morgen werde ich erstmal die Postfrau schnappen und sie fragen ob sie mir bereits einen leeren & kaputten Umschlag in den Briefkasten gestopft hat oder ob er zu dem Zeitpunkt noch ganz war. Wenn sie ihn schon leer reingestopft hat, könnte man dann Anzeige gegen die Post erheben? Die Sendung ist dann nämlich nicht verloren gegangen sondern wurde eindeutig geklaut!! Sollte der Umschlag erst aufgerissen worden sein, nachdem die Postfrau weg war, werde ich auch Anzeige gegen unbekannt erstatten, zumal ich dann auch schon eine Idee habe wer es sein könnte, denn der Tatzeitraum war begrenzt und nachdem die Postfrau weg war, kam auch noch der Typ mit dem Wochenkurier (oder irgendeiner anderen kostenlosen Zeitung). Und interessanterweise war diese Zeitung fein säuberlich obendrübergestopft. Also falls mir jmd sagen kann, ob es was nützt ggf. gegen die Post zu klagen, würde mich das freuen. Danke. |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #2
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Zitat:
Normalerweise, wenn der Kasten leer ist, sollte ein solcher Umschlag rein passen. Ich hatte auch mal so ein ähnliches Problem. Das Ergebnis war, das mein Briefkasten nicht die gültige Norm hat. Ein Briefkasten laut der damaligen Norm hätte einen DIN A4 Luftposterumschlag fassen müssen, so die Post. Die Folge war, ich legte mir ein Postfach zu in der Hoffnung, das dann alles in Ordnung geht. Aber weit gefehlt, zwar passen alle Briefe ins Postfach, jedoch landet des öftern meine Post in einem falschen Postfach und ich bekomme die Post andere Leute in mein Fach. Zitat:
Wird beim Versand bei der Post eine Sendung beschädigt, dann klebt die Post, normalerweise, die Sendung mit einem " Siegelklebeband " die Sendung wieder zu. Da der Umschlag aber nicht mit einem solchen Klebeband versiegelt wurde, gehe ich mal davon aus, das dieser nachträglich geöffnet wurde oder der Briefträger hat den Umschlag beim Einwurf wirklich beschädigt und war nur zu faul diesen wieder zu versiegeln. Zitat:
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #3
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Wir haben einen ganz normalen Briefkasten wie sie in Neubauten drin sind (halt so ein braunes Teil, etwas größer als A4 hoch, in der Breite etwas schmaler und Leerraum sind ca. 8 cm). Normalerweise passt da auch ein A4 Umschlag ohne Probs rein, aber diesmal hat die Postfrau wahrscheinlich noch etwas Werbung dabei gehabt und hat die reingestopft. Dann war es schon etwas enger und der LuPo mit dem T-Shirt war nun auch etwas dicker, dann musste sie schon ganz schön drängeln. Aber daß sie ihn dabei SO beschädigt hat, glaube ich nicht, daß sah wirklich nach mutwilligem Aufreißen aus und nicht wie ein Riß, der durch reinstopfen in einen Briefkasten entsteht.
Danke für die Info betreffs der Anzeige. Nein, ich glaube nicht, daß es unsere Postfrau gewesen ist, ist jeden Tag dieselbe und es gab noch nie Ärger. Außerdem ist sie recht breit und was soll sie mit einem Shirt in Größe M? Die Tatzeit kann man auf etwa eine Stunde einschränken, wie gesagt, danach kam der Zeitungstyp und dann evtl. noch diverse Personen, die aus dem Haus oder ins Haus gegangen sind (wobei ich nicht weiß ob und überhaupt). Soviele kommen aber nicht in Frage, weil die Haustür nicht offen steht, sondern man einen Schlüssel haben muss um reinzukommen bzw. man muss klingeln. Also kann es nur jmd aus dem Haus gewesen sein bzw. jmd der mit jmd aus dem Haus zu tun hat bzw. der Zeitungsmensch. Mal sehen was die Postfrau morgen sagt. |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #4
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jaja, mit der Post ärgere ich mich auch seit ca. einem Jahr rum, weil die alles so oft falten und drücken und quetschen, bis es irgendwie in den Briefkasten paßt. Irgendwo hatte ich von einem anderen Postopfer auch gelesen, dass die Post selbst 33"-LPs (die schwarzen Scheiben) einmal knickt, damit sie in den Briefkasten passen.
Oder sie legen es offen im Hausflur aus, dass sich jeder mal aus meinem Umschlag rausnehmen kann, wozu er gerade Lust hat. Nachdem ich mich 7 mal schriftlich bei meinem Postamt beschwert habe und teilweise Briefmarken als Ersatz bekam, aber an der vorsätzlichen bewußten Beschädigung meines Eigentums durch Postzusteller sich nichts änderte, habe ich an Dr. Klaus Zumwinkel geschrieben. Der hat es wieder an mein Zustellpostamt gesandt, die mir (nach 7 vorliegenden Antworten dieses Postamts dazu) ganz dreist vorlogen, erstmals durch mein Schreiben an Zumwinkel erfahren zu haben, dass ich mit deren Leistung wonmöglich nicht zufrieden sei !!! Dieses Schreiben ging dann natürlich von mir sofort wieder an Zumwinkel mit Kopien der 7 Antworten meines Postamts. Inzwischen habe ich 10 Euro überwiesen bekommen, aber versehen mit pampigem Schreiben, dass ich als Empfänger kein Recht auf Schadenersatz habe, sondern nur der Absender, und dass man dies natürlich nur aus Kulanz ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht mache. Mein Rat: hartnäckig bleiben und trotz bewußter Lügen der Postmitarbeiter nicht aufgeben. Anzeige gegen unbekannt ? Was glaubst Du, wieviel Aufwand die Polizei bei einem gebrauchtem T-Shirt macht ? |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #5
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Hört sich ja echt lecker an....
War übrigens ein neues Shirt, limitiert und der Wert betrug in etwa 70 €. Warte jetzt auf die Postfrau, mal sehen wann sie kommt... |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #6
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Hi.
halt' doch mal die Augen auf, wer in Deiner Nachbarschaft demnext mit so'm Shirt rumlaeuft... Viel Glueck, /pfl. |
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Post bzw. unbekannt verklagen? Beitrag #7
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Hallo Keita,
ein limitiertes Shirt, im Wert von 70,00 € per Warensendung??? 8o Finde ich ziemlich leichtsinnig. Dann lieber doch etwas mehr bezahlen und als Paket schicken lassen. Schade drum. Grüßeli MacPommes |
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